Die beiden zentralen Koordinierungsstellen der Wohnungslosenhilfe handeln im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern.
Ihre wesentlichen Aufgaben sind festgeschrieben im Rahmenkonzept "Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Bayern" [210 KB]
das erstmals als Rahmenkonzept "ambulante Hilfen für alleinstehende Wohnungslose in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Nichtseßhafte) in Bayern" im Mai 1992 und neu im November 2009 in einer überarbeiteten, fortgeschriebenen Fassung herausgegeben wurde.
Wichtige überörtliche Funktionen, die die Koordinationsstellen im Zusammenwirken mit allen beteiligten Stellen und Einrichtungen wahrnehmen, sind:
- Aufbau und Koordinierung der Fachberatung in den kreisfreien Städten und Landkreisen
- Unterstützung und Koordination der stationären und teilstationären Einrichtungen
- Sicherstellung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen und Einrichtungen auf überörtlicher Ebene
- Vermittlung von Fachinformation
- Mitwirkung bei der Fortbildung
- Mitwirkung bei der Sozialplanung, insbesondere Bedarfsermittlung
- Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
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